Sendungsverfolgung
Sonderkontrollverfahren Luftfracht
Nachdem das deutsche Luftfahrtbundesamt (LBA) Mitte 2019 die Anwendung des besonderen Kontrollverfahrens verboten hat, hat sich in Europa ein "Kontrolltourismus" in die Benelux-Länder und nach Frankreich etabliert. Nach der Verschärfung ihrer nationalen Richtlinien wurde die Sicherheitsoption in den Benelux-Ländern zunächst gestrichen.
Die französische Behörde Direction générale de l'Aviation civile (DGAC) hat nach umfangreichen Tests des speziellen Kontrollverfahrens mit Sprengstoffdetektoren oder Sprengstoffspürhunden (ETD-Geräte / EDD ) an der Außenverpackung der Sendung festgestellt, dass diese nicht den Anforderungen der EU-Verordnung entsprechen. Dies betrifft ausdrücklich luftdichte Verpackungen (Fässer, IBC, etc.). Betroffene Güter können Flüssigkeiten, Feststoffe, Granulate, Pulver und Pasten sein; unabhängig davon, ob es sich um gefährliche oder ungefährliche Güter handelt.
Mit dem Verbot des besonderen Kontrollverfahrens hat die Behörde einen Übergangsplan erstellt.
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Sonderkontrollverfahren Luftfracht
Aktuelle Situation Rotes Meer
Viele Reedereien haben angekündigt, den Suezkanal in östlicher und westlicher Richtung bis auf Weiteres zu meiden. Sie werden die Schiffe um das Kap der Guten Hoffnung herumleiten oder sie an einem sicheren Ort warten lassen. Wir erwarten eine Verlängerung der Transitzeiten und einen Anstieg der Betriebskosten. Wir stehen in engem Kontakt mit den Reedereien, um die Situation zu überwachen und werden über weitere Aktualisierungen informieren.
Buchungsstopp aus/nach Weißrussland, Russland und der Ukraine
Bitte beachten Sie, dass wir ab sofort keine Direktsendungen aus/nach Weißrussland, Russland und der Ukraine verladen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner vor Ort.
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