EU bekommt strenges Lieferkettengesetz

Kunden erhalten von a. hartrodt Informationen zu Berichtspflichten rund um den Transport.
19.12.2023

Kunden von a. hartrodt sind verunsichert, seitdem sich das Europäische Parlament vorige Woche auf ein EU-Lieferkettengesetz geeinigt hat. Um Menschenrechte und Umwelt zu schützen, plant die EU für Firmen ab 500 Personen und weltweitem Nettoumsatz von 150 Millionen Euro künftig weitreichende Berichtspflichten einzuführen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) befürchten, dass könne auf sie abgewälzt werden. Jan-Eike Boonstoppel, Air Cargo Security and Customs Officer bei a. hartrodt Deutschland, rät: „Auch nicht direkt betroffene Betriebe sollten die neuen Pflichten und Zuständigkeiten kennen.“ Die EU-Richtlinie soll bis Jahresende verabschiedet werden.

Deutschland: 2024 greift Lieferkettengesetz bei über 1.000 Beschäftigten

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das bislang Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten berücksichtigt, gilt vom 1. Januar 2024 an bei über 1.000 Personen und wird zukünftig an EU-Vorgaben angepasst werden müssen. Zwar ist a. hartrodt nicht direkt betroffen, „wir liefern aber Informationen im Zusammenhang mit dem Transport, sollte dies die Risikoanalyse bei den Verpflichteten erfordern“, sagt Boonstoppel. Für a. hartrodt hält er fest: „Wir führen Schnittstellenkontrollen durch – ab 2024 mit unserem neuen Advanced Tracking System“. Für Details zum LkSG verweist er an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder die Industrie- und Handelskammern.

Produkte können vom europäischen Markt verschwinden

Weil Deutschland beim LkSG vorgeprescht ist, wird der Bezug gewisser Waren laut Boonstoppel unattraktiv. Kunden beklagen ihm gegenüber den hohen administrativen Aufwand, der künftig auch EU-weit gilt. Viele Länder und Handelspartner können ihm zufolge die unzähligen Vorschriften nur mit zu hohem Aufwand erfüllen. Konsequenz: „Bestimmte Produkte werden vom europäischen Markt verschwinden, weil die Bedingungen beim Ursprung schwierig nachzuweisen sind.“ Als Beispiel nennt er Kaffee von Kleinstbauern-Kooperativen aus Südamerika, die nicht jede Bohne dem Erzeuger zuordnen können: „Das zwingt Importeure womöglich, Kaffee künftig nur noch von großen Plantagen zu beziehen.“

Der Experte rechnet damit, dass Betriebe von der strengeren EU-Verordnung „vermutlich zwischen 2025 und 2027 betroffen sein werden“.