Reedereien bereiten Seeschiffe für IMO 2020 vor

Zuschläge berücksichtigen Treibstoffkosten und Fahrtgebiet
22.10.2019

Vom 1. Januar 2020 an müssen Seeschiffe den Ausstoß von Schwefeloxiden um 85 Prozent reduzieren. Dann sind nur noch Treibstoffe mit einem maximalen Schwefelgehalt von 0,5 Prozent erlaubt statt 3,5 Prozent wie bislang. Die Verordnung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO soll die Umwelt und Gesundheit schützen. Dieses Ziel begrüßt der Geschäftsführer von a. hartrodt, Willem van der Schalk. Für Seefracht-Kunden hält er aber fest: „Selbstverständlich lässt sich der Weg in eine grünere Zukunft nicht ohne weitere Kosten bestreiten.“

Reedereien haben drei Optionen

Die Reedereien testen derzeit drei Optionen, um den IMO-2020-Anforderungen gerecht zu werden. Vorrangig stellen große Schifffahrtsunternehmen von Schweröl auf teureres Very Low Sulphur Fuel (VLSF) oder Marinedieselöl (MGO) um. Alternativ wird in Scrubber investiert, die Abgase reinigen. Flüssiggas (LNG) ist ebenfalls als Schiffsantrieb erlaubt, weil bei der Verbrennung weder Schwefeloxide noch Rußpartikel entstehen. Die Kosten für die Flottenumrüstung wollen sich die Reedereien über Treibstoff-Zuschläge zurückholen, die a. hartrodt eins zu eins weitergeben muss.

Zuschlag variiert von Reederei zu Reederei

„Die genaue Kalkulation des IMO-2020-Zuschlags variiert von Reederei zu Reederei, genauso wie der Zeitpunkt, wann man ihn zur Abrechnung bringt“, fasst van der Schalk zusammen. Drei Beispiele: Cosco Shipping berechnet ab 1. Dezember 2019 bei kurzer Vertragslaufzeit eine „Fuel Adjustment Fee“ (FAF) und bei Langzeitverträgen eine „Bunker Charge“ (BUC). Maersk passt den „Bunker Adjustment Factor“ (BAF) an und bringt eine „Environmental Fuel Fee“ (EFF) auf den Markt. Hapag-Lloyd führt seit Februar schrittweise den Mechanismus „Marine Fuel Recovery“ (MFR) ein. Berücksichtigt werden jeweils verschiedene Parameter, neben allgemeinen Preisschwankungen beeinflusst auch das Fahrtgebiet die Kalkulation.

Nach aktuellem Stand ist eine vierteljährliche Anpassung vorgesehen. „Aber ob das so bleibt, müssen wir sehen“, sagt van der Schalk. Für die Berechnung haben die Reedereien noch nicht sämtliche Details veröffentlicht, darüber wird a. hartrodt alle Kunden aktuell informiert halten.