Incoterms 2020 treten am 1. Januar 2020 in Kraft

Wichtig: Verwendete Version angeben, um Komplikationen zu vermeiden.
17.12.2019

Vom 1. Januar 2020 an bringt a. hartrodt die Incoterms 2020 zur Anwendung. Denn dann tritt die Neufassung der „Internationalen Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln“ in Kraft. Parallel können weiterhin die Incoterms 2010 oder frühere Versionen benutzt werden – und das macht es kompliziert. „Ab dem Stichtag müssen Kunden genau spezifizieren, welche Version sie verwenden“, sagt Michaela Neubauer, Manager Sales Germany bei a. hartrodt in Hamburg. Die Incoterms sind seit 1936 immer wieder angepasst worden. „Vertragspartner müssen sich auf eine Variante einigen, das findet in der Praxis leider selten statt“, beobachtet sie.

Wenig geändert bei Incoterms 2020

Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris hat die neue Incoterms-Version Anfang September veröffentlicht. Neubauers Tipp: Wer sich mit den neuen Regelungen noch nicht befasst hat, sollte weiterhin nach der alten Variante arbeiten. „Die Änderungen sind nicht so drastisch ausgefallen, wie gedacht“, gibt sie Entwarnung. Nach Struktur und Einteilung entsprechen die Incoterms 2020 den Incoterms 2010, aber sie sind deutlich nutzerfreundlicher.

Neu: DPU ersetzt DAT

„Einige Bereiche sind jetzt klarer dargestellt“, sagt Neubauer. Besonders erfreulich findet sie, dass die Klausel DAT (Geliefert Terminal) geändert wurde in DPU (Geliefert benannter Ort entladen). „In der Vergangenheit gab es Unstimmigkeiten, was mit Terminal gemeint war“, berichtet die Managerin. DPU regelt zudem, dass der Verkäufer die Entladeverpflichtung hat.

Doch trotz vieler Vereinfachungen gibt es Kritik an den Incoterms 2020. So sind zum Beispiel nach wie vor die Kosten und Verpflichtungen, um die bestätigte Bruttomasse (VGM) zu ermitteln, nicht berücksichtigt. „Strittig bleibt, ob der Absender oder Empfänger zahlt“, bringt Neubauer das Problem auf den Punkt. Komplizierter werde es künftig auch, weil die Incoterms 2020 den Versicherungsschutz in den Klauseln CIF (Kosten, Versicherung und Fracht) und CIP (Frachtfrei versichert) an die aktuelle Geschäftspraxis anpasst haben. Während a. hartrodt bisher auf ausdrücklichen Kundenauftrag automatisch „gegen alle Risiken“ versichert hat, wird nun nach versicherbarem Risiko unterschieden. „Aus unserer Sicht ist eine Vollversicherung immer sinnvoll, unabhängig von der Lieferbedingung“, sagt Neubauer.