CPSC Filing: Neue Pflicht für US-Importeure

Mit eigenem Zollbroker Charles Happel stellt a. hartrodt sicher, dass Kunden alle Vorschriften einhalten.

Unternehmen, die Waren in die USA importieren, müssen ab dem 8. Juli 2026 strengere Zollanforderungen erfüllen und Produktsicherheitsdaten vorab digital einreichen. Das sogenannte CPSC Filing verpflichtet Importeure, Dokumente aktiv über das US-Zollsystem ACE einzureichen. „Zusätzliche produktspezifische Daten müssen per Konformitätsbescheinigung (COC) vorgelegt werden“, erklärt Amine Sefrioui, lizensierter Zollagent des Unternehmens. Für Kunden gewährleistet a. hartrodt USA die vollständige Einhaltung der neuen Vorschriften. „Unser Ziel ist es, diesen Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten“, sagt er.

Neue Vorschriften könnten zu Verzögerungen führen

Der Zollexperte weist darauf hin, dass es „mehrere Wochen“ dauern kann, bis alle Prozesse für die elektronische Einreichung von COCs implementiert sind. Deshalb empfiehlt er Kunden, „jetzt damit zu beginnen“, alle Produktdaten ihrer US-Importwaren zu prüfen und in das CPSC-Produktregister hochzuladen. Werden die neuen Vorschriften nicht eingehalten, kann die Ware am Hafen blockiert werden.

Importeure müssen kein eigenes ABI-System einrichten 

„Zunächst sollten Importeure sich mit Lieferanten oder Herstellern abstimmen, um fehlende Angaben für ihre Produkte zu erhalten“, rät Sefrioui. Wichtig sind unter anderem Zertifizierungen oder Informationen über Prüflabore. Bei Vorlage einer vollständigen COC kann Charles Happel, als Zollbroker von a. hartrodt proaktiv potenzielle Compliance-Risiken identifizieren und beheben. „Wir gewährleisten die korrekte und fristgerechte Übermittlung der erforderlichen Daten an das CPSC-System über unsere ABI-Plattform, eine vollständig verwaltete Lösung für das US-amerikanische ACE-System.“

Ab 8. Januar 2027 wird das CPSC Filing auch für Waren aus Freihandelszonen Pflicht. Sefrioui weist Kunden auf Vorteile wie planbarere Lieferketten und größeres Produktvertrauen hin. Charles Happel berät Importeure außerdem, um IEEPA-Zölle zurückerstattet zu bekommen.

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